Skip to content Skip to footer
Rund um die Uhr, jeden Tag
Rheda-Wiedenbrück, 33378 Ostring 132

Häufig gestellte Fragen

Bestattungsvorsorge bedeutet, dass man sich zu Lebzeiten mit dem Thema Tod befasst. Dort werden Punkte aufgegriffen wie:

Gültige Dokumente nach dem Aktuellen Stand:

  1. Kosten der Beerdigung
    – Sterbevertrag bei einer Versicherung oder
  2. Zweckgebundenes Treuhandkonto (Volksbank Wiedenbrück) für die Bestattung
    – Auszahlung ist gebunden an eine aktuellen Sterbeurkunde
  3. Dokumente die man braucht:
    – Patientenverfügung
    – Pflegevorsorge Vollmacht
    – Betreuungsverfügung
    – Familienstammbuch
    – Personalausweis
    – evt. Scheidungsurteil
    – Ohne Deutsche Staatsbürgerschaft = Beglaubigte übersetzung der Dokumente

Die Bestattungskosten variieren je nach den persönlichen Vorstellungen des Verstorbenen oder seiner Angehörigen. Im Allgemeinen setzen sich diese Kosten aus den Leistungen unseres Bestattungsinstituts und den sogenannten Fremdleistungen zusammen, u.a. darunter das Krematorium, der Florist und Steinmetzbetrieb. Zusätzlich fallen Gebühren für den Friedhof, die Todesbescheinigung und die Beurkundung beim Standesamt an.

Verstirbt ein Mensch zu Hause, muss zunächst ein Arzt oder eine Ärztin gerufen werden, um den Tod festzustellen und die Todesbescheinigung auszustellen. In einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung wird dieser Schritt in der Regel vom Personal vorgenommen. Nehmen Sie nun Kontakt mit dem Bestattungsinstitut auf, um die nächsten Schritte abzustimmen. Der Bestatter beantwortet Ihnen außerdem alle Fragen, die sich für Sie stellen und veranlasst die Überführung des Verstorbenen.

Die Todesbescheinigung (Ärztlicher Leichenschauschein) stellt ein Arzt oder eine Ärztin nach Eintritt des Todes am Sterbeort aus. Diese Bescheinigung dient als offizieller Nachweis und ärztliche Bestätigung für den Tod eines Menschen. Die Pietät benötigt sie u.a. für die Beurkundung beim Standesamt und um die Überführung zu veranlassen.

Die Sterbeurkunde beantragt das Bestattungsinstitut, zusammen mit der Todesbescheinigung und den Personenstandsurkunden, beim Standesamt des Sterbeorts. Nach der Beurkundung werden die Sterbeurkunden an die Hinterbliebenen übergeben. Mithilfe einer Sterbeurkunde können indessen beispielsweise Verträge des Verstorbenen gekündigt oder die Witwer- bzw. Witwenrente beantragt werden.

Es wird grundsätzlich zwischen der Erd- und der Feuerbestattung unterschieden. Die Erdbestattung meint dabei die Beisetzung in einem Sarg, meist auf dem Friedhof des Wohnorts. Die Feuerbestattung bedeutet zunächst einmal die Einäscherung im Krematorium. Die Beisetzungsmöglichkeiten sind in diesem Zusammenhang sehr vielfältig, z.B. in einer Urnenwand, in einem klassischen Erd- bzw. Urnengrab, an einem Baum oder als Seebestattung. Weitere Informationen zu alternativen Bestattungsformen finden Sie hier.

Der Verstorbene wird im Rahmen der Feuerbestattung zunächst in einen Sarg gebettet und anschließend eingeäschert. Das Holz des Sarges wird als Energielieferant für die Einäscherung benötigt. Die Beisetzung der Asche in einer durch die Angehörigen ausgewählten Schmuckurne erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Aus diesem Grund sind bei einer Urnenbestattung immer ein Sarg und eine Urne erforderlich.

Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich der Gegenstände, die in den Sarg oder in das Grab auf die letzte Reise des Verstorbenen mitgegeben werden dürfen. Es können z.B. Briefe, Fotos, Süßigkeiten, Schmuck, ein Kleidungsstück oder ein Kuscheltier sein. Für die Trauerbewältigung nehmen wir dies als ein hilfreiches Ritual wahr.

Eine Bestattungsvorsorge ist wichtig, um eigene Wünsche für die Beerdigung festzulegen und Angehörige emotional sowie finanziell zu entlasten. Sie gibt Sicherheit, dass alles nach den persönlichen Vorstellungen geregelt wird, und ermöglicht eine würdevolle Abschiednahme ohne zusätzliche Belastungen für die Hinterbliebenen.

Die verstorbene Person für Wünsche hatte. Es bietet Halt und Orientierung in einer schweren Zeit. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.

Für die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattungsvorsorge machen wir Ihnen individuelle Vorschläge. Dank unserer Sterbegeldversicherung und Bestattungskostenvorsorge, bei der eingezahlte Beträge verbindlich zum Zweck der Bestattung angelegt werden, sind Sie und Ihre Angehörigen rundum abgesichert. Dies stellt im Trauerfall eine große Entlastung dar – es können keine finanziellen Engpässe und Unsicherheiten entstehen. Auch für Alleinstehende oder für Menschen, deren Angehörige nicht in der Nähe leben, ist eine Bestattungsvorsorge eine verlässliche Möglichkeit, für eine würdevolle Bestattung vorzusorgen. Im persönlichen Gespräch zeigen wir Ihnen gerne alle individuellen Möglichkeiten auf. Auch bezüglich des sogenannten Schonvermögens ist die Bestattungsvorsorge ein enorm wichtiger Punkt. Weitere Informationen zum Thema Schonvermögen finden Sie hier.

Unser Bestattungsinstitut ist nicht konfessionsgebunden. Wir bieten Beerdigungen für alle Glaubensrichtungen an, einschließlich muslimischer Bestattungen, und verfügen über Zugang zu einem muslimischen Friedhof.

Ja, wir freuen uns auf jede Anfrage der Angehörigen.

Bei einem Todesfall außerhalb Deutschlands unterstützen die deutsche Botschaft und ein Bestattungsunternehmen bei Formalitäten, wie der Ausstellung einer internationalen Sterbeurkunde und der Rückführung. Bestehende Versicherungen, z. B. für Rücktransporte, können die Kosten decken. So wird eine reibungslose Überführung nach Deutschland ermöglicht.

Ja, Überführungen ins Ausland sind möglich. Ein erfahrenes Bestattungsunternehmen organisiert alle notwendigen Formalitäten, wie die Sterbeurkunde, Transportdokumente und Zollabwicklung. Es sorgt dafür, dass der Transport würdevoll und nach den gesetzlichen Vorgaben des Ziellandes erfolgt.